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Ferien und bewegl. Ferientage im Schuljahr 2023/24

gossweiler-sbbz-sommerferien-b790710d Organisation - Goßweiler SBBZ
  • beweglicher Ferientag vor dem Tag der deutschen Einheit

    Freitag, 02. Oktober 2023

  • Herbstferien

    Montag, 30. Oktober bis Freitag, 03. November 2023

  • Weihnachtsferien

    Freitag, 22. Dezember 2023 bis Freitag, 05. Januar 2024

  • Fasching (bewegliche Ferientage)

    Montag, 12. Februar bis Freitag, 16. Februar 2024

  • Osterferien

    Montag, 25. März bis Freitag, 05. April 2024

  • beweglicher Ferientag nach Chr. Himmelfahrt

    Freitag, 10. Mai 2024

  • Pfingstferien

    Montag, 20. Mai bis Freitag, 31. Mai 2024

  • Sommerferien

    Donnerstag, 25. Juli bis Freitag, 06. September 2024


Tagesstruktur

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  • 1. Stunde

    07:35 - 08:20

  • 2. Stunde

    08:25 - 09:10

  • Pause
  • 3. Stunde

    09:15 - 10:00      individuelle Pause

  • 4. Stunde

    10:25 - 11:10      innerhalb

  • 5. Stunde

    11:15 - 12:00      der Lerngruppe

  • 6. Stunde
    12:05 - 12:50
  • Mittagspause
  • 7. Stunde
    13:30 - 14:15
  • 8. Stunde
    14:20 - 15:05
  • 9. Stunde
    15:10 - 15:50
Die zweite große Pause wird von den Lerngruppen individuell gestaltet und nach Bedarf durchgeführt.

Schulordnung

Miteinander leben – miteinander lernen

In unserem SBBZ begegnen sich täglich viele Menschen unterschiedlichen Alters mit verschiedenen Aufgaben und Interessen.

Die Schulordnung soll dem Leben im SBBZ einen Rahmen geben,
Freiräume gewähren und jeden einzelnen, sowie die Gemeinschaft, dort schützen,
wo Gefährdung, Verletzung oder Schaden drohen.

gossweiler-sbbz-maennchen-gespraech_blau-eafdd632 Organisation - Goßweiler SBBZ

Gegenseitige Achtung und Toleranz, sowie Verantwortung für uns und unsere Umwelt, sollen das Zusammenleben am SBBZ bestimmen.

Deshalb müssen bestimmte Regeln eingehalten werden.

Wir sind ein SBBZ in dem alle Lehrer/innen
für alle Schüler/innen zuständig sind.
Unerlässlich ist die Zusammenarbeit und der Austausch von Informationen
aller am SBBZ und sonstiger im Gebäude tätigen Personen.

Schulbesuchspflicht

Jede Schülerin/jeder Schüler ist verpflichtet, den Unterricht und die übrigen verbindlichen Veranstaltungen der Schule regelmäßig und ordnungsgemäß zu besuchen und die Schulordnung einzuhalten.
Ist eine Schülerin/ein Schüler aus zwingenden Gründen (z.B. Krankheit) am Schulbesuch verhindert, ist dies der Schule unter Angabe des Grundes und der voraussichtlichen Dauer unverzüglich mitzuteilen.

Im Schulhaus

Die Schüler/innen können ab 7.15 Uhr das Schulhaus betreten. Zu diesem Zeitpunkt ist auch die Lehrer/innenaufsicht anwesend. Die Schüler/innen gehen in ihr Gruppenzimmer bzw. in einen zugewiesenen Raum.
Gleiches gilt für Schüler/innen, die später Schule haben. Sollten sie den Unterricht  der anderen Gruppen stören, müssen sie das Schulgebäude verlassen.
Alle Schüler/innen und Lehrer/innen achten auf Sauberkeit im Schulgebäude und Pausenhof.
Schüler/innen, die während der Mittagspause im Schulhaus sind, halten sich in ihrem Gruppenzimmer bzw. in einem zugewiesenen Raum auf, ohne jedoch den Unterricht anderer Gruppen zu stören.
Die Zimmer, ihre Einrichtungen, sowie alle Arbeitsmittel sind im Interesse aller schonend zu behandeln. Mutwillig beschädigte oder beschmutzte Gegenstände oder Kleidungsstücke müssen  ersetzt oder gereinigt werden. Das Rauchen im Schulbereich und auf dem Weg von und zur Turnhalle ist verboten.

Aus Sicherheitsgründen ist das Werfen von Schneebällen und Laub auf dem gesamten Schulgelände zu unterlassen.
Nur Tischtennis- und Softbälle sind auf dem Schulhof gestattet.

Abfälle gehören immer in die entsprechenden Abfalleimer und sollten nicht das Schulhaus und die Außenanlagen verschandeln.

Fahrräder, Mofas, Roller, Kickboards, Inline-Skates und Skateboards werden auf dem Schulgelände geschoben.

In den Unterricht darf nur mitgebracht werden, was auch dafür benötigt wird.

Elektronische Geräte, Musik-Player und Handys sind vor dem Betreten der Schule auszuschalten und bleiben ausgeschaltet. Handys werden von der zuständigen Lehrperson zu Beginn des Unterrichts eingesammelt und am Ende des Schultages wieder ausgegeben.

Das Mitbringen von Waffen und gefährlichen Gegenständen ist verboten. Jacken und Mäntel (ohne Wertsachen oder Bargeld) werden außerhalb der Gruppenzimmer aufgehängt. Schüler halten sich nur in den für sie vorgesehenen Räumen auf.

Im Unterricht

Pünktliches Erscheinen zum Unterricht ist selbstverständlich.
Wer zu spät kommt, entschuldigt sich. Wir begrüßen uns zu Beginn des Unterrichtstages und verabschieden uns am Ende eines Schultages.

Verhalten im Unterricht:

Während der Unterrichtszeit ist Lärm und Geschrei auf den Gängen zu vermeiden.
Ist der Lehrer/die Lehrerin zehn Minuten nach Unterrichtsbeginn noch nicht erschienen, benachrichtigen die Gruppensprecher/innen die Schulleitung.
Bewusste Unterrichtsstörungen werden mit Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen geahndet (Ermahnung, Strafarbeit, Nachsitzen, Verständigung der Eltern, zeitweiliger Unterrichtsausschluss bis hin zum Schulausschluss).
Schüler/innen, die unterrichtsfrei haben, halten sich in den dafür vorgesehenen Räumen auf. Das Schulgebäude bzw. Schulgelände darf ohne Erlaubnis nicht verlassen werden.
Das Tragen von  Mützen, Kapuzen, Sonnenbrillen und das Kaugummikauen sind während des Unterrichts untersagt.
Der Computerraum darf von Schülern nur unter Aufsicht eines Lehrers benutzt werden.
Der vorgeschriebene Weg zur Turnhalle ist einzuhalten. Für die Benutzung der Turnhalle sind Turnschuhe mit hellen Sohlen vorgeschrieben!

Pausen

In der gemeinsamen Pause bleiben die Kinder, unabhängig vom Wetter, immer in den Räumen des SBBZ. Dort haben sie die Möglichkeit zu essen und/ oder sich mit vielfältigen Materialien und Pausenangeboten zu beschäftigen. Verantwortlich für die Aufsicht ist eine Lehrperson.
Wenn der Lehrer/die Lehrerin der Lerngruppe im Zimmer ist, obliegt ihm/ihr die Aufsicht über seine/ihre Lerngruppe.
Ein Gang zur Toilette soll nur einzeln erfolgen.

Neben der gemeinsamen Pause können die einzelnen Lerngruppen individuell bestimmen, wann sie eine Gruppenpause machen.
Auch die Ausgestaltung der Pause bleibt den Gruppen überlassen (Spaziergänge, Kleinspielfeld, Spiele usw.).
Es ist darauf zu achten, dass der Unterricht der anderen Lerngruppen, bzw. der Klassen der Fünf-Täler-Schule, nicht gestört wird.

Aufsichtspflicht für die Gruppenpause hat die Lehrerin/der Lehrer der Lerngruppe. Die Länge der individuellen Pausen sollte sich in einem Zeitrahmen von insgesamt  20 Minuten bewegen.

Ende des Unterrichtstages
  • Jeder Raum wird  sauber und ordentlich verlassen.
  • Nach der letzten Stunde werden die Stühle hochgestellt, die Fenster geschlossen, die Rollos hochgezogen und die Lichter gelöscht.
  • Für die Ordnung unter den Bänken und auf dem Boden sorgt jede Schülerin/jeder Schüler an ihrem/seinem Platz selbst.
  • Turnschuhe, Sportkleidung und Schwimmsachen müssen aus hygienischen Gründen mit nach Hause genommen werden.
Kleinspielfeld

Für das Kleinspielfeld gilt die Benutzungsregelung der Stadt Bad Wildbad. Zusätzlich gilt, dass es am Vormittag während der Gruppenpausen des SBBZ unter Aufsicht  benutzt werden darf.

Auf dem Schulweg
  • Den sicheren Schulweg unbedingt einhalten!
  • Nicht bei Rot über die Ampel gehen!
  • Zebrastreifen benutzen!
  • Nicht einfach über die Straße rennen!
  • Andere Kinder nicht ärgern, bedrohen und schlagen!
Im Schulbus, an der Bushaltestelle
  • An der Bushaltestelle warten!
  • Andere Kinder nicht auf die Straße schubsen!
  • Nicht drängeln!
  • Alle Kinder einsteigen lassen!
  • Im Bus auf dem Platz sitzen bleiben!
  • Nach dem Aussteigen nicht vor oder hinter dem Bus über die Straße rennen!
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Elternarbeit der Schule

Unser SBBZ engagiert sich sehr für ein partnerschaftliches Verhältnis mit den Eltern. Neben der Elternarbeit in den Gremien, wollen wir durch gemeinsame Unternehmungen und Informationsveranstaltungen die Eltern am Leben des SBBZ beteiligen und einbeziehen.

Vor der Aufnahme eines Kindes in unser SBBZ findet möglichst ein Besuch im SBBZ mit einem ausführlichen Gespräch statt.

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Angebote

  • Elternabende
  • Elternsprechtage
  • Einzelgespräche
  • Telefonate
  • Beteiligung der Eltern bei der Planung und Durchführung gemeinsamer Aktivitäten (Ausflüge, Feste)
  • Einbindung von Vorschlägen und Angeboten der Eltern in das unterrichtliche Geschehen (z.B. Besuch des Arbeitsplatzes)
  • Einbindung der Eltern in Problemlösungsprozesse
  • Infoveranstaltungen

Gremien an unserem SBBZ

Für die Demokratieerziehung unserer Schüler/innen halten wir die Gremien am SBBZ für äußerst wichtig. Hier lernen sie frühzeitig, Verantwortung zu übernehmen und demokratische Prozesse einzuüben. Dasselbe gilt natürlich auch für Lehrer/innen und Eltern.
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Gruppenrat (Klassenrat)

Den Gruppenrat gibt es nicht - weil es jeder auf seine Weise macht. Auch an unserem SBBZ unterscheiden sich die Formen erheblich. In den Lerngruppen 1 oder 2 findet der Gruppenrat beinahe täglich statt, in den oberen Klassen einmal in der Woche, meist freitags in der  vierten Stunde.

Ein Gruppenrat, in dem die Kinder und Jugendlichen nur über die Alternativen abstimmen dürfen, die der Lehrer vorgegeben hat oder bei dem die Abstimmungen manipuliert werden (wie geschickt auch immer), ist kein Gruppenrat.

Der Gruppenrat ist kein Gremium, das die Interessen der Lerngruppe "verwaltet", sondern ein lebendiges Selbstbestimmungsorgan, an dem alle Mitglieder der Lerngruppe gleichberechtigt teilnehmen. Er ist Instrument der Demokratie in der Klasse.

Die Tagesordnung für eine Sitzung des Gruppenrates wird von Schüler/innen selbst vorbereitet.

Hilfreich ist dabei die Wandzeitung. Sie wird in 3 Abschnitte eingeteilt:
„ Ich kritisiere - Ich finde gut - Ich schlage vor“.
Jede Schülerin/Jeder Schüler einer Lerngruppe kann über die Woche eintragen, was ihr/ihm wichtig ist.

Durch die öffentliche Wandzeitung ergibt sich auch ein Gefühl für die Zeit, die für die Gruppenratssitzung benötigt wird - bzw. bei festen Zeiten über das Zeitvolumen, das für jeden Punkt zur Verfügung steht.

Die Lehrperson muss sich deutlich zurücknehmen und den Kindern auch Zeit für demokratische und soziale Prozesse lassen.

Schülerrat

Der Schülerrat entspricht im Prinzip der SMV. Er vertritt die Schüler/innen auf der Ebene des gesamten SBBZ. Die Prinzipien des Gruppenrates gelten in gleicher Weise für den Schülerrat. Die Mitglieder treffen sich nach Bedarf und werden vom Verbindungslehrerteam beraten.

Schulversammlung

Die Schulversammlung trifft sich regelmäßig vor Ferienabschnitten. Ein SBBZ als Gemeinschaft braucht ein gemeinsames Forum, in dem die Mitglieder sich über ihre Arbeit informieren können. Eingeladen sind alle Schüler/innen und Lehrer/innen, Elternvertreter und interessierte Gäste.

Die Schulversammlung wird von den Schülersprechern moderiert und hat eine Tagesordnung. Die Kinder lernen dabei frei zu sprechen und zu präsentieren. Außerdem ist es eine gute Gelegenheit, sich Selbstbewusstsein zu holen. Zudem werden die Identifizierung mit dem SBBZ und das Gemeinschaftsgefühl  gefördert.

Pädagogischer Austausch

Mitglieder sind alle Lehrer/innen. Treffen ist alle 3 Wochen. Ziel ist, sich ein Feedback über die aktuelle Arbeit in den einzelnen Lerngruppen zu geben. Aber auch bildungspolitische und pädagogische Entwicklungen allgemein können Thema sein. Die Organisation liegt bei den einzelnen Interessensgruppen.

Konferenzen

Mitglieder sind alle Lehrer/innen. Treffen ist alle 3 Wochen. Für Konferenzen gibt es eine Tagesordnung mit klaren Strukturen, die eine möglichst effektive Rückmeldung über das gesamte Schulleben ermöglichen sollen. Ein Protokoll wird geführt.

Elternbeirat

Der Elternbeirat ist das Gremium, in dem sich die Vertreter der Eltern gegenseitig informieren und austauschen und die Zusammenarbeit mit dem SBBZ organisieren. Die Einbindung der Eltern in das Leben im SBBZ ist für das Gemeinschaftsgefühl und die Akzeptanz unserer Arbeit sehr wichtig. Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit und ein offenes, belastbares Miteinander entspricht unserem pädagogischen Leitbild.

Schulkonferenz

Die Schulkonferenz führt die einzelnen Mitglieder der Schule zusammen. Auch hier ist ein großes Potenzial für die Überzeugung vorhanden, dass alle in einer gemeinsamen Verantwortung stehen.

Partner

Unser SBBZ pflegt sehr viele Kontakte. Ohne eine enge Zusammenarbeit mit Kindergärten, Schulen, Ärzt/innen, Kliniken, Logopäd/innen, Ergotherapeut/innen, Frühförderstellen, Psychotherapeut/innen, Handwerkern und vielen anderen wäre unsere komplexe Arbeit nicht möglich. Außerdem haben wir das Glück, auf eine Vielzahl von Partnern vertrauen zu können, die im gleichen Gebäude untergebracht sind und so eine optimale Vernetzung möglich machen.

Kooperationen mit anderen SBBZ

Wir kooperieren mit allen Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren im Landkreis Calw und darüber hinaus. Die gegenseitige Unterstützung der Lehrkräfte aus den unterschiedlichen Fachgebieten der Sonderpädagogik ist für eine gute Förderung unserer Schülerinnen und Schüler unerlässlich.

  • Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung 
    • Karl Georg Haldenwang Schule, Bad Teinach/Zavelstein
  • Förderschwerpunkt Sprache
    • Sprachheilzentrum im Kinderdorf, Calw
  • Förderschwerpunkt Emotional Soziale Entwicklung
    • Ludwig Haap Schule, Calw
  • Förderschwerpunkt Lernen
    • Reuchlin Schule, Bad Liebenzell
    • Seeäckerschule, Calw
    • Markgrafenschule, Altensteig
    • Burgschule, Nagold

Berufsvorbereitung

  • Kooperation mit der Berufsschule
  • Berufsberater, Angebot der Agentur für Arbeit

Soziale Hilfestellung

  • Soziale Gruppenarbeit für Kinder der Grundstufe
  • Soziale Gruppenarbeit für Kinder der Hauptstufe
  • Schulsozialarbeit
  • Beratungsstelle Erziehungspartnerschaft

Ehrenamtliche Mitarbeiter/innen

Im Rahmen des Lehrbeauftragten-Programms erhalten wir Unterstützung bei Fördermaßnahmen und außerunterrichtlichen Veranstaltungen z.B. Leseförderung, Gitarrenkurs und Nähkurs

Partnerschaft mit der Fünf-Täler-Verbundschule im gleichen Gebäude

Natürlich ist die räumliche Situation, gemeinsam mit der Fünf-Täler-Verbundschule unter dem gleichen Dach, eine große Chance und Herausforderung für eine vielfältige Zusammenarbeit:

Es gibt viele Begegnungsbereiche im Alltag der Schulen durch gemeinsame Räume und Begegnungsflächen (Eingang, Atrium, Fachräume, Pausenhof, Kleinspielfeld, Sporthalle,…)

Lehr- und Lernmittelräume sind für beide Schulen zugänglich. Materialien können gegenseitig verwendet werden.