Sollte Ihr Kind einen Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot haben, können Sie wählen, ob es ein SBBZ oder ein inklusives Bildungsangebot an einer allgemeinen Schule besuchen soll.
Der „Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot“ wird vom Staatlichen Schulamt auf der Grundlage eines Gutachtens festgestellt. Die Erstellung eines Gutachtens können Sie beim Staatlichen Schulamt beantragen. Das Formular „Antrag auf Überprüfung“ erhalten Sie bei der zuständigen Schule oder beim Staatlichen Schulamt.
Am Ende der Begutachtung steht ein ausführliches Beratungsgespräch. Sofern Sie sich für ein inklusives Bildungsangebot entscheiden, stellen Sie den „Antrag auf Einrichtung eines inklusiven Bildungsangebots“. Das Formular erhalten Sie bei der zuständigen Schule, von der Gutachterin oder beim Staatlichen Schulamt.
In der Folge wird Ihnen vom Staatlichen Schulamt ein Lernort vorgeschlagen. Nach Möglichkeit werden Ihre Wünsche berücksichtigt.
Inklusive Bildungsangebote werden grundsätzlich für eine Gruppe von Schülern mit Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot eingerichtet.
Sollte Ihr Kind nach einem anderen Bildungsplan als dem der allgemeinen Schule unterrichtet werden, spricht man von zieldifferentem Unterricht. Dies ist der Fall bei den Förderschwerpunkten „Lernen“ und „geistige Entwicklung“. Im zielgleichen Unterricht kann Ihr Kind dem Bildungsplan der allgemeinen Schule folgen.
In einer Bildungswegekonferenz werden die Rahmenbedingungen geklärt, die für einen erfolgreichen Schulbesuch in einem inklusiven Bildungsangebot benötigt werden.